Eigentümer schwärzen

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Eigentümer schwärzen

Es kann vorkommen, dass bei der Nutzung der ALKIS-Daten im Rahmen einer Projektbearbeitung der Eigentümer eines Flurstücks, mit Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), darum bittet, dass personenbezogene Informationen zu ihm aus dem Datenbestand gelöscht werden. Den Eigentümer an sich aus den ALKIS-Daten zu löschen ist nicht vorgesehen, daher bietet IP ALKIS Buch die Möglichkeiten, die Daten des Eigentümers zu schwärzen.

 

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Die Funktion "Eigentümer schwärzen" steht nur nach dem Aufruf eines Grundbuchblattes zur Verfügung. Möchten Sie also einen bestimmten Eigentümer schwärzen, rufen Sie das entsprechende Grundbuchblatt des Eigentümers auf und wählen die Funktion "Eigentümer schwärzen".

 

Ist auf dem Grundbuchblatt nur ein Eigentümer vermerkt, steht dieser vorausgewählt in der Auswahlliste zu schwärzender Eigentümer zur Verfügung. Sind auf dem aufgerufenen Grundbuchblatt mehrere Eigentümer verzeichnet, muss der gewünschte Eigentümer aus der Liste auswählbarer Eigentümer ausgewählt werden.

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Die Funktion "Eigentümer schwärzen" kann immer nur grundbuchblattweise durchgeführt werden. Besitzt ein Eigentümer mehrere Grundbuchblätter, muss dieser auf allen seinen Grundbuchblättern geschwärzt werden, damit der Eigentümer in dem gesamten Datenbestand geschwärzt ist. Zusätzlich zu dem Eigentümer werden auch alle personenbezogenen Angaben wie z. B. die Adresse oder das Geburtsdatum geschwärzt:

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Hinweis 1: Das Schwärzen eines Eigentümers kann nicht rückgängig gemacht werden. Das heißt, ist ein Eigentümer einmal in dem Datenbestand geschwärzt, ist nicht mehr nachvollziehbar, welcher Eigentümer sich hinter dem Hinweis "Eigentümer geschwärzt" verbirgt.

 

Hinweis 2: Die geschwärzten Einträge zu einem Eigentümer sind "fortführungsfähig". Das bedeutet, dass auch beim Import von Fortführungsdaten oder einem erneuten Aufbereiten der Buchdaten die Eigentümer geschwärzt bleiben.

 

Hinweis 3: Sollen geschwärzte Eigentümerdaten durch eine Datensicherung an Dritte weitergegeben werden, ist zu berücksichtigen, dass auch die Notizbuchdatenbank abzugeben ist.

 

Hinweis 4: Bei einer Datensicherung durch die IP ALKIS Administration werden auch die geschwärzten Eigentümerdaten geschwärzt gesichert. Voraussetzung ist, dass immer auch die dazugehörige Notizbuchdatenbank gesichert wird.

 

Hinweis 5: Die Funktion steht nur beim Aufruf eines Grundbuchblattes zur Verfügung und wenn im IP Admin das ALKIS-Recht "Eigentümer schwärzen" für den Benutzer gesetzt ist.

 

Hinweis 6: Geschwärzte Eigentümer werden erst bei einer Aktualisierung der Expertensuche in die Expertensuche übernommen. Wechseln Sie dazu in die IP ALKIS Administration und führen unter dem Menü "Daten" die Funktion "Expertensuche aufbereiten" durch. Das Aktualisieren der Expertensuche und damit die Übernahme geschwärzter Eigentümer wird auch automatisch bei jeder Buchdatenaufbereitung durchgeführt. Weitere Informationen können dem Handbuch der IP ALKIS Administration entnommen werden.