| Teilraum 1.1: Erhaltung der offenen überwiegend grünland-/ landwirtschaftlich geprägten Nutzflächen in waldreicher Mittelgebirgslandschaft mit naturnahen Grünlandlebensräumen und bedeutender Lebensraumfunktion für gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie herausragender Bedeutung für die stille Erholung. |
| Teilraum 1.2: Erhaltung der offenen, vielfältig strukturierten, landwirtschaftlichen, Nutzflächen mit ihren geomorphologischen Besonderheiten. |
| Teilraum 1.3: Erhaltung von siedlungsnahen Freiflächen. |
| Teilraum 2.1: Anreicherung und Extensivierung der landwirtschaftlichen Bodennutzung |
| Teilraum 2.2: Anreicherung und Entwicklung waldbaulicher, derzeit noch durch Fichtenforste geprägte Teilräume der Landschaft durch Umbestockung/ Umwandlung der Nadelforste in naturnahe Laubholzbestände. |
| Entwicklung ortsnaher Landschaftsbereiche |
| Beibehaltung der Funktion bis zur Realisierung übergeordneter Planungen (Regionalplan) |
| Teilraum 5.1: Altdeponie Landhausen |
| Teilraum 5.2: Altabgrabung Steinbruch Oese |
| Teilraum 5.3: Abgrabung Stricker und Weiken |
| Sicherung und Entwicklung besonders schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft |
| <alle anderen Werte> |